Ab dem 1. Juli 2023 gelten neue gesetzliche Vorschriften für die Verwendung von Einwegplastik. Die neuen Maßnahmen sind Teil eines größeren Ganzen. Sie ergeben sich aus der europäischen Richtlinie über Einwegplastik (SUP), die darauf abzielt, die Umweltauswirkungen von Einwegplastik zu verringern und die Wiederverwendung und das Recycling von Plastik zu fördern.
Ab diesem Datum müssen Kunden von Imbissbuden, Lieferdiensten und Supermärkten für Einwegbecher und -behälter, die Plastik enthalten, bezahlen oder eine wiederverwendbare Alternative verwenden. Die kostenlose Abgabe von Plastikbehältern ist nicht mehr erlaubt, es gilt ein Richtwert von 0,25 € pro Becher. Für den Verzehr vor Ort werden ab dem 1. Januar 2024 Einwegbecher und -behälter, die Plastik enthalten, verboten sein.
Zum Glück sind wir bei Eosta Experten für Alternativen zu Einwegplastikverpackungen. Sie fragen sich, was Eosta in dieser Hinsicht für Sie tun kann? Kontaktieren Sie Ihren Eosta-Kundenbetreuer oder unseren Eosta-Verpackungsmanager Paul Hendriks. Sie kennen alle Einzelheiten über unsere plastikfreien Verpackungsmöglichkeiten wie Natural Branding, Zellulosenetze und Kartonverpackungen aus landwirtschaftlichen Abfällen hergestellt.
Weitere Informationen über nachhaltige Verpackungen finden Sie hier: https://www.natureandmore.com/de/ueber-uns/nachhaltige-verpackungen-innovationen